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KI-Kennzeichnung: Nachweis und Prüfung

Stand: 08/2026

Ein Teil der Bilder, die über PostMotor entstehen, wird von künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert. Solche Bilder tragen eine maschinenlesbare Kennzeichnung in der Bilddatei selbst. Diese Seite erklärt, wie diese Kennzeichnung aussieht, und bietet Ihnen die Möglichkeit, sie an einer konkreten Datei selbst zu prüfen.

Rechtsgrundlage ist Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-VO). Sie verpflichtet Anbieter, KI-erzeugte oder KI-veränderte Bilder in einem maschinenlesbaren Format zu kennzeichnen und die Kennzeichnung erkennbar zu machen. Die Kennzeichnung ist nicht abschaltbar.

Datei prüfen

Wählen Sie eine Bilddatei aus. Die Datei wird ausschließlich für diese eine Prüfung gelesen: Sie wird nicht gespeichert, nicht protokolliert und nicht weitergegeben. Ausgewertet werden nur die Metadaten der Datei, nicht der Bildinhalt. Maximale Größe: 15 MB.

Welches Format wird verwendet?

Die Kennzeichnung ist ein XMP-Paket in der Bilddatei (bei JPEG ein APP1-Segment, bei PNG ein iTXt-Block, bei WebP und AVIF der jeweilige XMP-Chunk). Darin steht die Eigenschaft Iptc4xmpExt:DigitalSourceType aus dem offenen IPTC-Vokabular digitalsourcetype. Genau diesen Wert lesen auch Google, Adobe, LinkedIn und Meta für ihre Hinweise auf KI-Inhalte aus; die C2PA-Spezifikation verwendet dieselbe Angabe.

EinstufungWert
KI-generiert
Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/trainedAlgorithmicMedia
KI-verändert
Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz verändert (KI-generierter Hintergrund).
http://cv.iptc.org/newscodes/digitalsourcetype/compositeWithTrainedAlgorithmicMedia

Zusätzlich enthält das Paket einen menschenlesbaren Hinweis und den Verweis auf diese Seite. Es enthält keine personenbezogenen Daten — keinen Händlernamen, keine Kennung, keinen Zeitstempel.

Wie prüfe ich das selbst, ohne diese Seite?

Die Kennzeichnung ist ein offener Standard und an keine Software von uns gebunden. Jedes Werkzeug, das XMP lesen kann, zeigt sie an — zum Beispiel:

  • ExifTool (Kommandozeile): exiftool -DigitalSourceType bild.jpg
  • Python mit Pillow: Image.open('bild.jpg').getxmp()
  • Die Metadaten-Anzeige gängiger Bildbetrachter und Bildbearbeitungsprogramme.

Auch ohne Spezialwerkzeug ist der Wert oft auffindbar: Bei JPEG steht die Zeichenkette digitalsourcetype als lesbarer Text in den ersten Kilobytes der Datei. Bei WebP steht sie stattdessen am Ende der Datei (WebP hängt Metadaten an) — in beiden Fällen findet ein einfacher Texteditor oder strings bild.webp sie, nur an unterschiedlicher Stelle.

Was diese Kennzeichnung nicht leisten kann

  • Metadaten können verloren gehen. Wird ein Bild von einer fremden Plattform neu berechnet, zugeschnitten oder komprimiert, kann die Kennzeichnung dabei entfernt werden. Das passiert regelmäßig beim Hochladen in soziale Netzwerke. Fehlt die Kennzeichnung, ist das deshalb kein Beleg dafür, dass keine KI im Spiel war.
  • Sie ist keine Signatur. Die Kennzeichnung weist aus, wie ein Bild entstanden ist. Sie beweist nicht kryptografisch, wer sie gesetzt hat, und sie ist nicht fälschungssicher. Artikel 50 Absatz 2 verlangt Maschinenlesbarkeit, keine Signatur.
  • Sie ist unsichtbar. Im Bild selbst ist bewusst nichts eingebrannt: Mehrere Fahrzeugbörsen untersagen Text und Logos im Fahrzeugfoto. Eine zusätzliche sichtbare Kennzeichnung kann der Händler je Bild einschalten; die maschinenlesbare Kennzeichnung ist davon unabhängig und immer vorhanden.

Welche Bilder sind betroffen?

Gekennzeichnet werden Bilder, die unsere Bildwerkzeuge mit KI erzeugen oder verändern — insbesondere Fahrzeugfotos, bei denen ein echtes Fahrzeug vor einem KI-generierten Hintergrund gezeigt wird, vollständig KI-generierte Szenen sowie KI-erzeugte Logos. Die Kennzeichnung wird an das Originalbild und an die davon direkt erzeugten Vorschaubilder (Thumbnails, Größenvarianten) geschrieben. Weiterverarbeitungen, die ein Bild in ein neues Ausgabeformat einbetten — etwa Social-Media-Sharepics oder Videos —, übernehmen die Markierung technisch bedingt nicht; die zugrunde liegende Bilddatei bleibt dort weiter gekennzeichnet.

Nicht gekennzeichnet werden echte Fotos, importierte Inserats-Bilder und Bilder unbekannter Herkunft. Eine Kennzeichnung, die auch echte Fotos träfe, wäre eine Falschangabe und würde die Aussagekraft der echten Kennzeichnung zerstören.

Fragen zur Kennzeichnung

Wenden Sie sich bitte an PostMotor GmbH, E-Mail: hallo@postmotor.de. Vollständige Anbieterangaben im Impressum.

Fassung der Kennzeichnung: 2026-08-3